Die Gemeinden sind verfassungsrechtlich autonome Wirtschaftskörper: deshalb gibt es keine rechtlich verbindlichen externen Kontrollen. Die regelmäßige Prüfung und Kontrolle muss die Gemeinde aus sich heraus – in Form des Prüfungsausschusses (Kontrollausschusses) leisten.
Rechte, Pflichten, organschaftliche Stellung und überhaupt, wie sich ein Prüfungsausschuss zu einem professionellem Prüf- und Beratungsorgan entwickeln könnte, zeigt dieser Workshop. Für den speziellen Fall „Prüfung des Rechnungsabschlusses“ werden einfache Plausibilitätsprüfungen vorgestellt. Viele Praxistipps für erste Schritte können anhand gestellter Fragen gegeben werden